AGB

 

1) Die Lieferung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Zahlbar und klagbar in Wien. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien.

2) Lieferung ab 100 € Warenwert franko Bestimmungsort in Deutschland und Österreich, Versand per Standardpost. Eil- und Expressversand gehen zu Lasten des Kunden.

3) Rechnungsdatum = Lieferdatum. Der Ersatz sämtlicher Mahn- und Inkassospesen sowie 14 % Verzugszinsen gilt als vereinbart.

4) Alle Preise sind stets freibleibend, netto und verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.

5) Für Spezialanfertigungen behalten wir uns vor, bis zu 10 % der Bestellmengen zu überliefern.

6) Bei individuell auf Kundenwunsch gefertigten Produkten werden 50 % des Warenwertes bei Bestellung fällig, der Restbetrag innerhalb 14 Tagen nach Auslieferung.

7) Für vom Auftraggeber beigestellte Vorlagen, die urheberrechtlich geschützt sind, leistet der Auftraggeber im Falle von Forderungen eines Dritten an uns, vollen Ersatz. Für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung unserer Produkte entstehen, lehnen wir jede Haftung ab.

8) Lieferzeit: ca. 5 - 6 Wochen,. Sollte ein vereinbarter Liefertermin trotz größter Bemühungen unsererseits überschritten werden, haften wir nicht für etwaigen Werbeentgang oder andere Spesen seitens des Bestellers.

9) Sollten Sie einen Auftrag stornieren, stellen wir Ihnen den bis dahin angelaufenen Aufwand in Rechnung. Sollte die Produktion angelaufen sein, müssen wir auf die Erfüllung des Vertrages bestehen.

10) Mustersendungen werden innerhalb von 21 Tagen in Rechnung gestellt, wenn Sie diese nicht innerhalb dieser Frist retournieren.

11) Auf Kundenwunsch hergestellte Muster: Ab Euro 140,-- Mustergebühr + entstandener Arbeitsaufwand für die Werkzeugherstellung + Stückpreis lt. Angebot. Bei Musterherstellung verlängert die Produktionszeit bis zu 3 Wochen.

12) Farbabweichungen können aus produktionstechnischen Gründen entstehen und stellen keinen Grund für eine Mängelrüge, Annahmeverweigerung oder einen Preisnachlass dar.

13) Werkzeugkostenanteil: Dieser wird für den entstandenen Arbeitsaufwand bei der Werkzeugherstellung in Rechnung gestellt. Die Werkzeuge selbst bleiben im Besitz des Herstellers und werden 2 Jahre für Nachbestellungen aufbewahrt.